Neues Gesetz, neue Aufgaben: Das Bundesarchiv soll nutzerfreundlicher werden
So sinkt etwa die personenbezogenen Schutzfrist von 30 Jahren auf 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Personen. Ferner wird die Langzeitspeicherung von elektronischen Daten künftig zentral vom Bundesarchiv übernommen. Die Behörde mit Hauptsitz in Koblenz verwaltet unter anderem Akten, Schriftstücke, Karten, Bilder und Filme, die bedeutsam für die deutsche Geschichte sind.
dpa