Ein Gerichtsurteil könnte das soziale Netzwerken von öffentlichen Stellen schnell beenden
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Ist Facebook für Behörden tabu?
Auch die rheinland-pfälzische Landtagsverwaltung betreibt eine sogenannte Fanpage bei Facebook, um dort Informationen zu verbreiten. Illustration: Jens Weber

Rheinland-Pfalz. Müssen Städte, Ministerien und Behörden bald ihre Facebook-Seiten und Twitter-Accounts stilllegen? „Ein rechtmäßiges Betreiben einer sogenannten Fanpage – wir sehen im Augenblick nicht, wie das gehen soll“, sagt der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann im Gespräch mit unserer Zeitung. Das Problem ist das Datensammeln des US-Konzerns Facebook. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellte jetzt klar: Der Betreiber einer Facebook-Fanseite kann aus Datenschutzgründen zum Abschalten verpflichtet werden.

Facebook-Fanpages sind Seiten, die von Unternehmen, aber eben auch von Behörden auf Facebook erstellt werden, um dort Informationen zu verbreiten. Viele Städte und Gemeinden, politische Parteien, aber auch Ministerien nutzen das, um mit den Bürgern direkt kommunizieren zu können: Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz tut es, der Landtag, Städte wie Koblenz und Mainz oder auch die rheinland-pfälzische Polizei.

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