Nach Ablehnung des Eil-Antrags: Grüne aus Rheinland-Pfalz wollen weiter gegen Ceta angehen
Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu Ceta ab, formulierte aber Bedingungen. Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss aber dafür sorgen, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Dabei geht es etwa um das umstrittene Investitionsschutzgericht.
«Das Gericht hat zunächst nur den Eilantrag abgelehnt und wird über die Verfassungsmäßigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden», betonte Petry. Ceta werde «erhebliche negative Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und die Landwirtschaft» haben, kritisierte der Landesparteichef. Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Datenschutzstandards würden ausgehöhlt.
dpa/lrs