Koblenz

Koblenz: Ausbaubeiträge am Rheinufer nicht rechtens

Anwohner eines Fußwegs an der Rheinuferpromenade müssen sich nicht finanziell an der Sanierung des Weges beteiligen. Das hat das Koblenzer Verwaltungsgericht am Montag entschieden.

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Koblenz – Anwohner eines Fußwegs an der Rheinuferpromenade müssen sich nicht finanziell an der Sanierung des Weges beteiligen. Das hat das Koblenzer Verwaltungsgericht am Montag entschieden.

Die Anwohner hatten gegen einen Bescheid der Stadt Koblenz geklagt. Darin wollte die Verwaltung von den Anliegern der Rheinzollstraße sogenannte Ausbaubeiträge verlangen.

Hintergrund war, dass die Flaniermeile am Rhein für die Bundesgartenschau erneuert wurde. Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass die Baumaßnahme in alleiniger Verantwortung der BUGA-GmbH ausgeführt wurde. Deswegen darf die Stadt keine Ausbaubeiträge von den Anwohnern verlangen.

Ob die Stadt in Berufung gehen möchte, ist noch unklar.