Technikexperte Michael Gundall rät Verbrauchern, bei der Möglichkeit einen Glasfaseranschluss ins Haus legen zu lassen, auch wenn diese mit der derzeitigen Bandbreite über VDSL oder Kabel zufrieden sind. Denn: Nach zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit beim Glasfaseranschluss kann auch wieder auf VDSL oder Kabel zurückgewechselt werden. Der Glasfaseranschluss ist für die Zukunft aber wenigstens im Haus verlegt, und man ist abgesichert für die Zukunft.
Während in den Jahren 2018 bis 2020 nur wenige Anfragen bezüglich der Thematik bei der Verbraucherzentrale eintrafen, haben mit dem Ausbau im großen Stil seit Anfang vergangenen Jahres auch die Anfragen und Beschwerden zugenommen, berichtet Gundall, der Verbrauchern empfiehlt, sich die Angebote genau anzuschauen und sich zu informieren. Vorsicht sei nämlich durchaus geboten.
Verbraucher, die unsicher bei der Auswahl des richtigen Vertrages sind, können sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden. Das Infotelefon steht montags von 10 bis 16 Uhr unter 06131/284 88 88 zur Verfügung. Alternativ kann auch eine E-Mail an telekommunikation@vz-rlp.de gesendet werden.
Wer schlechte Erfahrungen mit den Vertriebsmethoden von Telekommunikationsanbietern gemacht hat, kann seine Beschwerden dort ebenfalls melden. nls
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Internetseite eine Sammlung häufiger Fragen und Antworten zum Glasfaseranschluss zusammengetragen, zu finden unter www.ku-rz.de/allesueberglasfaser