Ist das Wahlgeheimnis wirklich in Gefahr? Diese Lösungsansätze gibt es für Kommunen: Das Dilemma der kleinen Wahllokale: Ist das Wahlgeheimnis wirklich in Gefahr?
Ist das Wahlgeheimnis wirklich in Gefahr? Diese Lösungsansätze gibt es für Kommunen
Das Dilemma der kleinen Wahllokale: Ist das Wahlgeheimnis wirklich in Gefahr?
Wenn in einem kleinen Wahlbezirk nur wenige Leute ihren Stimmzettel auch wirklich in die Urne werfen, ist unter Umständen das Wahlgeheimnis nicht gewahrt. Doch müssen daher kleine Wahllokale aufgegeben werden? Der Landeswahlleiter sieht mehrere Möglichkeiten, das zu verhindern. picture alliance / Arne Dedert/d
Rheinland-Pfalz. Das Bundesinnenministerium bestimmt den Ablauf der Bundestagswahl mithilfe der Bundeswahlordnung. Horst Seehofer (CSU) hat in der neuesten Auflage vom 27. Juni 2020 darin eine Klarstellung verankern lassen: Wenn weniger als 50 Stimmen in der Wahlurne landen, ist aus Sicht seines Hauses das Wahlgeheimnis in Gefahr. Die Befürchtung ist, dass die individuelle Wahlentscheidung anhand der Wählerliste nachvollziehbar wird. In Rheinland-Pfalz gibt es so viele kleine Dörfer wie in keinem Land außer Sachsen. In den Landkreisen Bad Kreuznach und Idar-Oberstein, die gemeinsam den Bundestagswahlkreis 201/Kreuznach bilden, kursierte schnell eine Befürchtung: Kleine Wahllokale werden geschlossen. Das wird nicht passieren. Wir erklären alle Hintergründe und Lösungsansätze.
Aktualisiert am 11. Juni 2021 06:54 Uhr
Wie viele Wahlbezirke wären in Rheinland-Pfalz betroffen?
Eine seriöse Einschätzung ist nur annäherungsweise möglich. Der Blick auf das amtliche Endergebnis der Landtagswahl gibt gewisse Aufschlüsse: In mehr als 600 Ortsgemeinden stimmten zwischen einem (Speyer/Siedlungsschulen) und 60 Wählern (Hattgenstein im Kreis Birkenfeld) an der Urne ab.