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Rheinland-Pfalz

Ahrflut-Ermittlungen: Staatsanwaltschaft Koblenz ist gegen die Veröffentlichung des Abschlussberichts

Ergebnis der Ermittlungen zur Flutkatastrophe im Ahrtal
Bei einer Pressekonferenz informierte die Staatsanwaltschaft Koblenz Mitte April über ihre Entscheidung, die Ahrtal-Ermittlungen einzustellen. Ihren Abschlussbericht will sie indes nicht veröffentlichen. Foto: picture alliance/dpa/Thomas Frey

Die Ermittlungen zur Flutkatastrophe im Ahrtal, bei der mindestens 135 Menschen ums Leben kamen, sind Mitte April eingestellt worden. Das ist für die Betroffenen schwer zu verstehen. Auch der Abschlussbericht zum Ermittlungsergebnis der Koblenzer Anklagebehörde wird nicht veröffentlicht, wie Justizminister Herbert Mertin (FDP) den Landtagsabgeordneten mitteilt. Dafür gibt es teils heftige Kritik.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat entschieden, den rund 500 Seiten langen Abschlussbericht zu den Ermittlungen rund um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz nicht zu veröffentlichen. Die Strafprozessordnung sowie Gesetze des Strafgesetzbuches sähen eine solche Publikation nicht vor, begründet die Justizbehörde ihre Entscheidung. Das geht aus einem Schreiben des Landesjustizministers Herbert Mertin ...