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Rheinland-Pfalz

Vorsicht! Auch beim Trinkgeld redet der Fiskus mit

Es ist als kleine Geste der Anerkennung gemeint – doch betreibt der junge Mann hinter dem Tresen sein Lokal ganz allein, ist auch das Trinkgeld Bestandteil seines Einkommens und muss entsprechend versteuert werden. 
Es ist als kleine Geste der Anerkennung gemeint – doch betreibt der junge Mann hinter dem Tresen sein Lokal ganz allein, ist auch das Trinkgeld Bestandteil seines Einkommens und muss entsprechend versteuert werden.  Foto: dpa

In vielen Bereichen wird heutzutage Trinkgeld gezahlt. Am häufigsten dürfte das nach wie vor im Gastgewerbe der Fall sein. Aber auch Taxifahrer und zahlreiche andere Dienstleister wie beispielsweise Friseure, Gärtner, Handwerker oder Möbelpacker freuen sich, wenn ihre Leistungen mit einem kleinen Bonus honoriert werden.

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 Was stets gut gemeint ist, kann allerdings zum steuerlichen Bumerang für den Empfänger werden, warnt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Denn auch hier redet der Fiskus unter Umständen ein Wörtchen mit und möchte eventuell etwas abhaben von dem Geld, das in aller Regel ohne Rechnung und Beleg den Besitzer wechselt. Und auch in ...