Eine Stimme mehr? Das reicht! Die einfache Rechnung hat seit der Wahl des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer in der Politik schon viele wichtige Weichen gestellt.
Nun bewahrt sie auch den Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz vor einem großen Problem. Denn mit einer Stimme mehr (16:15) hat die CDU-Landtagsfraktion im Januar 2019 den Rechtsanwalt und Kommunalpolitiker Georg Moesta aus dem Kreis Mayen-Koblenz als Mitglied im höchsten Gericht des Landes nominiert, damit er mit Zweidrittelmehrheit des Landtags gewählt werden kann. Sein Konkurrent damals: der Ahrweiler Ex-Landrat Jürgen Pföhler, der die ungewöhnliche Kampfkandidatur bei geheimer Wahl in eigens aufgestellten Kabinen verlor. Damals sollen nach dem Ende der Amtszeit von Alexander Saftig (Mayen-Koblenz) viele CDUler intern damit argumentiert haben, die Position stünde traditionell erneut einem Landrat zu.
Der VGH wacht als „Hüter der Verfassung“ darüber, dass sie von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird. An Urteile muss sich die Regierung halten – ob beim kommunalen Finanzausgleich, dem Coronasondervermögen oder Blitzergeräten. Das Vertrauen in die Entscheidungen beruht auch bei der Bevölkerung auf der hohen Integrität der einzelnen VGH-Mitglieder. Hätte der nach der Ahrflut massiv in die Kritik geratene Pföhler seinerzeit die CDU-interne Wahl gewonnen, würde dem VGH (ohne freiwilligen Rückzug) heute ein Ex-Landrat angehören, gegen den die Koblenzer Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Abend der Ahrflut ermittelt. Daher steht er auch im Fokus des Untersuchungsausschusses im Landtag.
Seine Mitgliedschaft würde den VGH heute sehr belasten, zumal vor einer Abwahl extrem hohe Hürden stehen. Einen solchen Akt hat es in Rheinland-Pfalz wie am Bundesverfassungsgericht noch nicht gegeben. Experten müssen auch erst ins Gesetz schauen, um dort zu lesen: Die Landesregierung muss den Antrag auf Abwahl stellen und der VGH dann nach den Grundsätzen der Richteranklage entscheiden. Ein Richter kann des Amts enthoben werden, wenn ihm Rechtsbeugung in Urteilen nachgewiesen wird oder erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue im als auch außerhalb des Dienstes bestehen. Aber, diese Vorwürfe stehen nicht im Raum. Daher hat die eine, aber wertvolle Stimme mehr für Moesta das Problem für viele erleichterte Beteiligte bis heute gelöst. Ursula Samary