Sieben Betroffene klagen vor dem Trierer Verwaltungsgericht - Und noch gilt der Abschiebestopp in das Bürgerkriegsland: Kein Schutzstatus für syrische Straftäter? Sieben Betroffene klagen vor dem Trierer Verwaltungsgericht
Sieben Syrer klagen aktuell vor dem für Asylverfahren zentral zuständigen Verwaltungsgericht Trier dagegen, dass ihnen das Bundesflüchtlingsamt (BAMF) ihren Schutzstatus widerrufen oder nicht gewährt hat. Grund: Sie haben schwere Straftaten begangen. Unter ihnen ist nach Aktenlage allerdings keine als Gefährder eingestufte Person. Die Urteile sind bald zu erwarten.
Dem Gerichtspräsidenten Georg Schmidt ist allerdings durchaus bewusst: Egal, wie auch die Verfahren in Trier enden, halten sich die Folgen für die Syrer in Deutschland vorerst in Grenzen. Denn noch gilt bis Ende des Jahres der seit 2012 bestehende Abschiebestopp.