Sieben Betroffene klagen vor dem Trierer Verwaltungsgericht - Und noch gilt der Abschiebestopp in das Bürgerkriegsland
Kein Schutzstatus für syrische Straftäter? Sieben Betroffene klagen vor dem Trierer Verwaltungsgericht
Blumen und Kerzen erinnern in Dresden an die offenbar islamistisch motivierte Bluttat, bei der ein Tourist sein Leben verlor und ein weiterer schwer verletzt wurde. Der 20-jährige mutmaßliche Täter war als Gefährder bekannt und hatte gerade eine längere Jugendstrafe abgesessen.
dpa

Sieben Syrer klagen aktuell vor dem für Asylverfahren zentral zuständigen Verwaltungsgericht Trier dagegen, dass ihnen das Bundesflüchtlingsamt (BAMF) ihren Schutzstatus widerrufen oder nicht gewährt hat. Grund: Sie haben schwere Straftaten begangen. Unter ihnen ist nach Aktenlage allerdings keine als Gefährder eingestufte Person. Die Urteile sind bald zu erwarten.

Dem Gerichtspräsidenten Georg Schmidt ist allerdings durchaus bewusst: Egal, wie auch die Verfahren in Trier enden, halten sich die Folgen für die Syrer in Deutschland vorerst in Grenzen. Denn noch gilt bis Ende des Jahres der seit 2012 bestehende Abschiebestopp.

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