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Rheinland-Pfalz
Altkanzler Schröder hat nach Urteil keinen Anspruch auf Büro: Wie ist Regelung für Ministerpräsidenten a.D.?
Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, li.), und seine Ehefrau Soyeon Schröder-Kim (Mitte) stehen im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach der mündlichen Verhandlung im Prozess um den Verlust seines Büros im Bundestag in einem Aufzug. Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Foto: Christoph Soeder/dpa
Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) machte Anfang Juni erneut Schlagzeilen: Der ehemalige Regierungschef zog nach dem Verlust seines Altkanzlerbüros im Bundestag vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied allerdings: Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanzierte Arbeitsräume. Schröder verlor (erneut) vor Gericht.
Der sozialdemokratische Altkanzler war höchstpersönlich zu Beginn im Gerichtssaal erschienen. ...