Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle bei Grenzkontrolle
Trier (ots).
Im Rahmen der Grenzkontrollen vollstreckte die Bundespolizei am Mittwoch drei Haftbefehle auf der BAB 64.
Morgens gegen einen 35-jährigen Rumänen. Eine Überprüfung seiner Personalie ergab einen Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Reutlingen. Wegen Betrugs hatte ihn das Amtsgericht im April 2024 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Da er jedoch erneut straffällig wurde und auch seiner Geldauflage nicht nachkam, wurde die Bewährung widerrufen. Nach richterlicher Vorführung erfolgte die Einlieferung in die JVA Trier.
Kurz darauf erfolgte die Kontrolle eines 23-jährigen Bulgaren. Ein Abgleich seiner Personaldaten ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen Erschleichens von Leistungen. Zudem lag eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen Geldwäsche vor.
Unmittelbar folgend wurde ein 39-jähriger Deutscher überprüft. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erlassen. Nach Zahlung der jeweiligen Geldstrafen in Höhe von 450 und 200 Euro blieben beide auf freiem Fuß.
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