Koblenz

Polizei, Jugendamt, Ordnungsamt und Zoll führen gemeinsam Jugendschutzkontrollen in Koblenz durch. Testkäufer fördern erneut Verstöße zu Tage

Von Polizeidirektion Koblenz (ots)
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Symbolbild Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Bei Jugendschutzkontrollen in Koblenz fielen 11 von 18 Verkaufsstellen durch.

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Dort konnten minderjährige Testkäufer u.a. Alkohol oder Tabak erwerben, obwohl deren Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten ist. Auch der Zoll wurde fündig. Beamte des Hauptzollamtes Koblenz ermitteln in 2 Fällen wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung.

Koblenz. Am 04.07.2024 haben Polizeibeamte des Gemeinsamen Sachgebietes Jugend (GSGJ), der Bundespolizei, der Jugendschutzfachkraft des Jugendamtes und Mitarbeiter des Ordnungsamtes bereits zum dritten Mal gemeinsame Jugendschutzkontrollen in Koblenz durchgeführt. Mit mehreren Teams wurden während der allgemeinen Öffnungszeiten insgesamt 18 Supermärkte, Elektromärkte, Einzelhandelsgeschäfte, Shisha-Shops und Kioske aufgesucht um sog. Testkäufe durchgeführt. Die minderjährigen Testkäufer wurden allesamt von der Höheren Berufsfachschule Polizei und Verwaltung in Lahnstein rekrutiert und im Vorfeld auf ihren „Einsatz“ vorbereitet. Sie müssen u.a. wissen, dass sie die Verkäufer nicht durch erhebliches Drängen zum Gesetzesverstoß verleiten dürfen.
Das war in 11 von 18 Fällen auch gar nicht notwendig, weil die betreffenden Verkäufer bereitwillig u.a. Alkohol oder Zigaretten mit Altersbeschränkung an die noch minderjährigen Polizisten in spe abgaben. Und das, obwohl überall entsprechende Jugendschutzhinweise im Bereich der Kassen angebracht und die Kassensysteme nahezu flächendeckend mit akustischen oder visuellen Warnsignalen ausgestattet sind. Besonders gravierend: in mehreren Fällen ließen sich Verkäufer die Ausweise vorzeigen, gaben aber dennoch Alkohol und Zigaretten an die minderjährigen Testkäufer ab. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben klar: kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, kein Branntwein und keine Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren. Verstöße ziehen Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich und können im Höchstfall mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zum Kontrollergebnis gehört aber auch, dass sich 7 von 18 Verkäufern korrekt verhielten. Ihnen wurde im Nachgang zum Testkauf ein positives Feedback für vorbildliches Verhalten gegeben.
Die Beteiligten sind sich aber darüber einig, dass dieser Erfolg für einen effektiven Jugendschutz (noch) nicht ausreicht. Die gemeinsamen Jugendschutzkontrollen von Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt unter Beteiligung des Zolls werden daher auch zukünftig fortgeführt.

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