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Rhein-Hunsrück

Kommunale Holzvermarktung wird 2019 neu geregelt

Von Markus Lorenz
Die Holzbestände der Kommunen werden ab dem kommenden Jahr über fünf regionale Gesellschaften abgewickelt. Bislang waren dafür die Forstämter zuständig. Ihren zentralen Sitz wird die Gesellschaft mit sechs Mitarbeitern im Rheinböllener Rathaus haben.  Foto: Thomas Torkler
Die Holzbestände der Kommunen werden ab dem kommenden Jahr über fünf regionale Gesellschaften abgewickelt. Bislang waren dafür die Forstämter zuständig. Ihren zentralen Sitz wird die Gesellschaft mit sechs Mitarbeitern im Rheinböllener Rathaus haben. Foto: Thomas Torkler

In Rheinland-Pfalz wird ab dem kommenden Jahr die Holzvermarktung neu geregelt. Nutzten bislang die Kommunen die Forstämter zum Verkauf ihrer Holzbestände, so ändert sich ab 1. Januar das Prozedere. Das Konzept sieht landesweit fünf eigenständige Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform einer GmbH vor. Eine davon trägt den Namen Hunsrück-Mittelrhein und wird ihren Sitz in Rheinböllen haben. Im dortigen Rathaus sollen sich künftig sechs Mitarbeiter um den Verkauf der kommunalen Holzbestände aus den Kreisen Rhein-Hunsrück, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mainz-Bingen und Mayen-Koblenz kümmern. Mit dem Thema mussten sich in den zurückliegenden Wochen die Verbands-, Städte- und Gemeinderäte befassen. Sie übertragen dieser Gesellschaft ab dem kommenden Jahr die Vermarktung ihrer Holzbestände. Nicht davon betroffen ist der Brennholz- und Christbaumverkauf an Privatkunden. Dieser erfolgt auch künftig über die Forstämter.

Lesezeit: 3 Minuten
Nötig wurde dieses neue Modell wegen einer Kartellrechtsklage gegen das Land Baden-Württemberg, das seine Holzvermarktung wie das Land Rheinland-Pfalz bislang ebenfalls über die Forstämter abgewickelt hat. Zwar scheiterte die Klage vor Gericht – allerdings nur aus formalen Gründen. Deshalb leitete das Land in diesem Jahr die Umstrukturierung ein, um sich ...