Straßen Erpeler Bürgerinitiative hat Klage eingereicht – Erste Bescheide verteilt

Erpel: BI kämpft weiter gegen Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag
Der Ausbau der Rieslingstraße wird schon nach dem WKB abgerechnet. Erste Bescheide für das Jahr 2017 sind schon an die Erpeler Grundstückseigentümer, die zahlen sollen, rausgegangen. Foto: Sabine Nitsch
Sabine Nitsch

Erpel. Monika Schlüter, Sprecherin der Bürgerinitiative (BI) gegen den Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags (WKB) in Erpel, ist erstaunt, dass es immer noch Erpeler gibt, die noch nichts von der Einführung des WKB gehört haben. „Viele sind auch nicht darüber informiert, was der WKB tatsächlich für sie bedeutet“, wundert sie sich. Grund genug für die BI einen aktuellen Lagebericht vorzulegen und erneut zu informieren. „Die BI hat Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht, um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Satzung vom 20. März 2017 gerichtlich prüfen zu lassen“, berichtet Schlüter. Die Entscheidung steht aber bisher noch aus.

Die Rieslingstraße indes wird derzeit schon nach dem WKB abgerechnet. Sie ist die erste Straße, bei der die neue Regelung greifen soll. Die ersten Vorauszahlungsbescheide sind den Erpeler Grundstückseigentümern, die zu den Beiträgen herangezogen werden, auf den Tisch geflattert.

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