Gericht Bürgerinitiative gegen den WKB Erpel verliert in erster Instanz: Bürgerbegehren in Erpel: Klage abgewiesen
Gericht Bürgerinitiative gegen den WKB Erpel verliert in erster Instanz
Bürgerbegehren in Erpel: Klage abgewiesen
Erpel/Koblenz. Das Bürgerbegehren über die Einführung des Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB) in der Gemeinde Erpel ist nicht zulässig. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit die Klage der Bürgerinitiative gegen den WKB abgewiesen.
Aktualisiert am 25. Mai 2018 14:00 Uhr
Zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative hatte geklagt, nachdem der Erpeler Gemeinderat in seiner Sitzung im vergangenen August ein Bürgerbegehren gegen den WKB für unzulässig erklärt hatte. Das Bürgerbegehren erfüllt den Koblenzer Richtern zufolge nicht die Voraussetzungen der kommunalrechtlichen Vorschriften, was die Fragestellung betrifft, und ist nicht, wie es das Gesetz vorsieht, auf eine „zu entscheidende Gemeindeangelegenheit“ gerichtet.