Justiz Nach sexueller Nötigung einer Camperin in Cochem: Gericht hinterfragt Täteridentifikation
Matrosenprozess um sexuelle Nötigung einer Camperin in Cochem: Polizei gibt Fehler bei Fotovorlage zu

Der angeklagte Matrose (rechts) und Verteidiger Stefan Schmidt. 

Andreas Walz

Koblenz. Im Prozess vor dem Landgericht Koblenz gegen einen Matrosen (29), der eine Urlauberin auf einem Campingplatz am Cochemer Moselufer im September 2017 brutal überfallen und sexuell genötigt haben soll, haben Kriminalpolizisten Fehler bei der Fotoidentifikation des mutmaßlichen Täters eingeräumt. Sie brachen die Bildvorlage ab, nachdem das Opfer und ihr Lebensgefährte, der den Angreifer in die Flucht geschlagen hatte, diesen als Täter identifiziert hatten. Das widerspricht Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Aber: Die Ermittler hatten Erklärungen – für den jeweiligen Abbruch der Vorlage und dafür, dass die Fotos nicht alle die gleiche Perspektive zeigten.

Aktualisiert am 19. April 2018 18:53 Uhr
Mittwoch 20. September 2017, Vormittag, der äußerst brutale, sexuell motivierte Überfall auf sie liegt erst wenige Stunden zurück. Im Mayener Krankenhaus befragen Kripo-Beamte die Urlauberin aus den Niederlanden zu den Erlebnissen der Tatnacht. Und sie zeigen ihr Fotos, einzeln, der Reihe nach.

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