Wer am Dienstagvormittag im Saal des Landgerichts auf eine Entschuldigung gewartet hatte, wurde enttäuscht. Der Angeklagte nutzte sein letztes Wort, um seine schwere Situation darzulegen. Eine Entschuldigung aber brachte er nicht über die Lippen. Dabei gibt es genügend Menschen, die zwar nicht im Gerichtssaal anwesend waren, aber bei denen eine öffentliche Entschuldigung mehr als angebracht gewesen wäre – auch wenn es den Schaden nicht wieder gut macht.
Der Ex-Buchhalter hat nicht nur eine immense Summe für eigene Zwecke missbraucht, er hat dieses Geld auch Menschen weggenommen, die schutz- und hilfsbedürftig sind. Das ist moralisch doppelt verwerflich. Dann noch vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung zu klagen, zeugt nicht nur von mangelndem Unrechtsbewusstsein, sondern auch von einer gewissen Dreistigkeit.
Mit einer monatlichen Rückzahlung von 350 Euro könnte der Angeklagte den Schaden im Leben nicht begleichen. Es würde knapp 130 Jahre dauern – alles eingerechnet, was er bereits abbezahlt hat. Da zeigt sich, dass es eine gute Entscheidung ist, dass den Gerichten nun seit knapp drei Monaten mit einem neuen Gesetz erleichtert wird, illegal erlangte Gelder und Wertgegenstände einzuziehen.