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Mittelrhein
Fenster zum Schallschutz: Bahn muss zahlen
Laut Gerichtsurteil muss sich die Bahn an gültige Lärmschutzgrenzen halten und kann sich nicht einfach auf einen Bestandsschutz für Schienenstrecken berufen. Entstehen Hausbesitzern Mehrkosten für Schallschutzfenster, um diese Grenzen einzuhalten, muss die Bahn diese zahlen. Foto: Rüdiger Mosler
Denn das Landgericht Koblenz konnte keine Verfahrensfehler bei der Entscheidung des Amtsgerichts St. Goar erkennen. Deshalb einigten sich die Prozessbeteiligten auf einen Vergleich.
Das Urteil, das der Vorsitzende Richter am St. Goarer Amtsgericht, Klaus Behrendt, im September 2016 verkündet hatte, gilt damit beispielhaft für das ganze Mittelrheintal. Denn die Bahn kann ...