Fenster zum Schallschutz: Bahn muss zahlen

Laut Gerichtsurteil muss sich die Bahn an gültige Lärmschutzgrenzen halten und kann sich nicht einfach auf einen Bestandsschutz für Schienenstrecken berufen. Entstehen Hausbesitzern Mehrkosten für Schallschutzfenster, um diese Grenzen einzuhalten, muss die Bahn diese zahlen.
Rüdiger MoslerWählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:
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