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St. Goar
Schadensersatzklage: "Waldhof"-Reederei unterliegt vor Gericht

Für die Havarie der "Waldhof" vor St. Goarshausen waren allein die fehlende Stabilität des Schiffs durch die falsche Beladung sowie der Sog des Wassers verantwortlich - nicht die Begegnung mit dem Containerschiff "Akropolis" kurz vor der Havarie. Foto: Suzanne Breitbach

St. Goar - Das Rheinschifffahrtsgericht in St. Goar hat die Klage der Reederei des gekenterten Tankmotorschiffs "Waldhof" gegen die Eigner des kurz vor dem Unglück entgegengekommenen Containermotorschiffs "Akropolis" als unbegründet abgewiesen.

Von unserer Redakteurin Martina Koch Aus Sicht der klagenden Lehnkering-Gruppe war die Begegnung mit der „Akropolis“ in den Morgenstunden des 13. Januar 2011 in den nautisch anspruchsvollen Kurven am „Betteck“ mitverantwortlich für die Havarie, weil die „Waldhof“ ohne den Gegenverkehr einen anderen Kurs genommen hätte und es gar nicht erst zu dem Unglück gekommen wäre.

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