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Bad Breisig

In den Römer-Thermen brodelt es: Mauschelt die Bad Breisiger Bürgermeisterin?

Von Uli Adams
Die Römer-Thermen in Bad Breisig.
Die Römer-Thermen in Bad Breisig. Foto: Vollrath

Die Zerwürfnisse in der Belegschaft der Römer-Thermen sind jetzt endgültig zum Politikum geworden. Mitglieder des Werkausschusses, der die Geschäfte der Thermen wie ein Aufsichtsrat begleitet, erheben in einem der Rhein-Zeitung vorliegenden Brief massive Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Ausschusses, Stadtbürgermeisterin Gabriele Hermann-Lersch, und ihren Ehemann, der ebenfalls Mitglied im Ausschuss ist.

Lesezeit: 3 Minuten
Das Anwaltsehepaar halte aus geschäftlichen Gründen ihre schützende Hand über die in die Kritik geratene Geschäftsführerin Tanja Faßbender. Gabriele Hermann-Lersch wertet die Vorwürfe der Ausschussmitglieder als eine Intrige gegen Geschäftsführerin und Bürgermeisterin. Mitte August schickten die beiden Werkausschussmitglieder Jürgen Sieler und Robert Hoss, beide FWG, einen, wie sie ihn selbst ...
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Der Brandbrief

Da staunen selbst die Badegäste

Die FWG-Mitglieder Sieler und Hoß nennen in ihrem „Brandbrief“ zahlreiche Beispiele für – aus ihrer Sicht – Fehlverhalten der Geschäftsführerin und das zerrüttete Betriebsklima in der Römer-Thermen-Belegschaft: Hier weitere Auszüge aus ihrem Schreiben an die Mitglieder des Werksausschusses:

„Selbst Badegäste haben immer wieder mal mitbekommen, wie rüde Frau Fassbender mit ihrem Personal umspringt. Vorläufiger Höhepunkt: Vor dem Arbeitsgericht hat jüngst eine der Angestellten in einem Kündigungsschutzverfahren einen „Kantersieg“ errungen. Ihr wurden Schmerzensgeld und Abfindungen von über 20.000 Euro zugesprochen. Ein Gutteil dieser Summe war die Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz. (Anm.d. Redaktion: Am Dienstag soll der Werksausschuss laut Vorsitzender Hermann-Lersch darüber entscheiden, ob man das Urteil annimmt oder in Berufung geht)

„Nicht minder spektakulär das Verhalten der Geschäftsführung, als es darum ging, einen Betriebsrat zu installieren. Dieses Unterfangen mit legalen, aber wohl auch möglicherweise illegalen Mitteln unterbinden zu wollen, scheint ziemlich einzigartig. Diesen Willen zur Gründung eines gesetzlich geregelten Mitbestimmungsorgans müssen wir (Anm.d.Red. Werksausschuss) als Hilferuf von einem Großteil der Belegschaft verstehen. Bei diesem Verfahren sind gewiss auch den Initiatoren Fehler und Versäumnisse unterlaufen. Aber gegenüber dem Verhalten der Geschäftsführung erscheinen diese uns eher marginal, auch wenn eine Neuansetzung der Betriebsratswahl nicht ausgeschlossen scheint.

Die jüngsten Vorfälle standen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Restaurant. Wenn sich die gesamte Gastronomie-Belegschaft (bis auf eine Spülkraft) auf einen Schlag krankmeldet, dann gibt das genügend Anlass, sich im Werksausschuss mit dieser Protestaktion zu befassen. Sie dürfte wohl im Wesentlichen auf die „Führungsqualität“ der Geschäftsführerin zurückzuführen sein.“

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