Recht Kreisverwaltung fehlt rechtliche Grundlage, um Gewalttätern den Führerschein zu entziehen
Keine "Gelbe Karte" für Straftäter: Kreisverwaltung findet Konzept "rechtlich mehr als bedenklich"

Im Fußball wie im Straßenverkehr: Die „Gelbe Karte“ steht für eine Verwarnung.

dpa

Kreis Bad Kreuznach. Bei der Fußball-WM kam sie schon das ein oder andere Mal zum Einsatz, im Straßenverkehr rund um Bad Kreuznach spielt sie hingegen bislang keine große Rolle: die „Gelbe Karte“. Seit etwa zwei Jahren können rheinland-pfälzische Führerscheinstellen „Gelbe Karten“ für Straftäter als Warnung verschicken. Die Idee: Wer seinen Führerschein behalten will, muss sich benehmen. Doch im Kreis Bad Kreuznach zweifelt man an dem Konzept.

„Was da gemacht wird, ist rechtlich mehr als bedenklich“, sagt Axel Helmes, Leiter des Amts für Sicherheit, Ordnung und Verkehr im Kreis Bad Kreuznach. Es fehle an einer rechtlichen Grundlage, die den Führerscheinentzug beziehungsweise die Verwarnung aufgrund eines Fehlverhaltens legitimiere.

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