Justiz Möglicher sexueller Missbrauch ist verjährt
Missbrauchsvorwürfe gegen 71-jährigen Geistlichen: Pfarrer entgeht Ermittlungen wegen Verjährung

Kreis Altenkirchen. Die Anzeige gegen einen suspendierten 71-jährigen Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes im Landkreis Altenkirchen wird nicht strafrechtlich verfolgt. Das hat die Staatsanwaltschaft in Koblenz mitgeteilt (Az.: 2070 Js 52918/18). Die Behörde sieht nach eigenen Angaben von der Aufnahme von Ermittlungen ab.

Aktualisiert am 09. Oktober 2018 14:26 Uhr
Grund hierfür sei, dass wegen der bis zum 30. Juni 2013 geltenden Rechtslage betreffend die Verjährung von Taten des Missbrauchs von Kindern spätestens im August 2012 strafrechtliche Verjährung eingetreten ist. Dies ziehe die zwingende Folge nach sich, dass die angezeigten Taten durch die Staatsanwaltschaft Koblenz nicht mehr verfolgt werden dürften.

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