Schöffengericht verurteilt Mann aus der VG Hachenburg zu Bewährungsstrafe
Strafe zur Bewährung ausgesetzt: Aus therapeutischen Gründen Cannabis angepflanzt?

Montabaur/Hachenburg. Zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren ist verurteilt worden, der Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen herstellte sowie im Besitz des Rauschgiftes war. Dies hat ein Schöffengericht um Richterin Sonja Bommel am Amtsgericht Montabaur entschieden. In einer langen Gerichtsverhandlung konnte letztlich der ursprünglich angeklagte Drogenhandel nicht bewiesen werden.

Von Mai 2019 bis Mitte 2020 baute der Angeklagte in seinem Gartenhaus 40 Cannabispflanzen an. Aufgrund seiner dreifachen Borreliose-Erkrankung sowie der Krankheit Morbus Wilson, die man bei ihm in seinen Zwanzigern entdeckte, suchte er nach einer Schmerztherapie, die keine Nebenwirkungen hat.

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