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(Schwer)Behinderung: Infos auf einen Blick
Schwerbehindert ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX, wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird. Wichtig: Der Behinderungsgrad alleine sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus.
Gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen werden von der zuständigen Agentur für Arbeit Personen mit einem Grad der Behinderung von ...