Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge
Bundesweit wird derzeit über den Sinn von Ausbaubeiträgen diskutiert. Baden-Württemberg, Hamburg, Bayern und Berlin haben sie schon abgeschafft. Im Fall von Nidererbach jedoch geht es um Erschließungsbeiträge, die auf anderen rechtlichen Grundlangen basieren. Dr. Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, hat diese beiden Beitragsarten durcheinander gebracht und sich zu Niedererbach geäußert: „Die Konsequenz kann nur heißen: Weg mit den Straßenausbaubeiträgen!“ Zur Erläuterung:
Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetzbuch sind grundsätzlich nicht umstritten. Diese Kommunalabgabe muss vom jeweiligen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer entrichtet werden. Kommunen finanzieren damit die verkehrsmäßige und technische Erschließung in erster Linie von Baugrundstücken. Der Streit um Erschließungskosten in Niedererbach dreht sich denn auch nicht um deren Rechtmäßigkeit, sondern um deren Höhe beziehungsweise die Dimension der Erschließungsmaßnahmen.
Straßenausbaubeiträge sind Kommunalabgaben, die für spätere Maßnahmen in Straßenbau oder Straßenentwässerung erhoben werden. Die rechtlichen Grundlagen sind Sache der Bundesländer. Über ihre mögliche Abschaffung und Übernahme der Kosten durch das Land wird derzeit gestritten.