Kommentar: Wo bleibt die christliche Forderung nach Vergebung?
Ich will ja hier nichts beschönigen, auch schon eine sexuelle Belästigung darf nicht sein, erst recht nicht durch einen Priester. Aber es waren ja keine Straftaten. Und sogar Straftäter können ihre Taten bereuen und haben ein Recht auf Vergebung. Winfried Roth hat sich für sein Fehlverhalten entschuldigt, um Verzeihung gebeten und glaubhaft Reue gezeigt, wurde berichtet. Warum sollte er danach nicht Bezirksdekan werden?
Dass nach vielen Jahren ausgerechnet eine katholische Gemeindereferentin und eine evangelische Pfarrerin die alten Vorwürfe wiederholen, stimmt doch sehr bedenklich. Gerade zwei Vertreterinnen der christlichen Kirchen müsste doch die biblische Forderung nach Vergebung mehr als geläufig sein, oder?
Der Mainzer Bischof mahnt zur Zurückhaltung. Man könnte ja selbst aus dem Fenster fallen. Das sollte sich der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller, der sich natürlich auch in diesen Fall eingemischt hat, zu Herzen nehmen. Schließlich war er von April 1994 bis 2009 – in diesen Zeitraum fielen die Belästigungsvorwürfe – Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg. Und er lebte im Westerwaldkreis.
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