Lkw-Fahrer sind in unserem Land nicht zu beneiden. Sie müssen gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten einhalten, um Unfälle durch Übermüdung zu vermeiden. Zur Umsetzung dieser eigentlich sinnvollen Verordnung fehlen allerdings nahezu überall die Parkplätze.
Vor diesem Hintergrund kann ich den Ärger der betroffenen Brummi-Fahrer über die erfolgreiche Klage der Naturschützer durchaus nachvollziehen. Trotzdem ist es meiner Meinung nach nicht richtig, dieses strukturelle Problem nun den Aktivisten vorzuwerfen.
Zum einen ist es nicht sinnvoll, dass private Investoren den Stellplatzmangel an den Autobahnen und Bundesstraßen beseitigen, denn diese wollen damit logischerweise Geld verdienen. Es braucht aber in erster Linie gar keine zusätzlichen Gewerbetriebe an den Fernstraßen, sondern einfach nur Stellplätze – und der eigentlich zuständige Bund tut seit Jahren nicht genug dafür, diese zu schaffen.
Zum anderen hatten sich der Investor und die Ortsgemeinde Heiligenroth ein denkbar ungünstiges Grundstück für das Projekt ausgesucht – und das hätte ihnen von vorneherein klar sein müssen, wie das Verwaltungsgericht feststellte. Es ist jedenfalls nicht die Schuld der Naturschützer, dass die Kommune einen ungültigen Bebauungsplan aufgestellt hat.