Angeklagter kommt mit blauem Auge davon, weil zum Tatzeitpunkt noch alte Gesetze galten - Aus Dankbarkeit dem Rechtsanwalt den Handrücken geküsst
In Chats Kinderpornografie verbreitet: Angeklagter kommt vor Gericht mit blauem Auge davon
dpa/Symbolfoto

Es ist neben Kindesmissbrauch und Vergewaltigung eines der schlimmsten Taten, weswegen – wie häufig bei Gericht zu vernehmen ist – Häftlinge sogar in Gefängnissen ganz besonders schikaniert werden: Vor dem Schöffengericht um Richterin Sonja Bommel am Amtsgericht Montabaur musste sich ein 31-jähriger Mann aus Pakistan verantworten, der nicht nur Kinderpornos heruntergeladen, sondern diese auch in verschiedenen Chats verbreitet hatte. Doch der Angeklagte hat Glück im Unglück.

{element} Der Angeklagte, der zu den Tatzeitpunkten im unteren Westerwaldkreis gelebt hat, ist geständig im Sinne der Anklage, wobei es auch offenbar schwierig war, diese Taten zu leugnen. „Es tut mir leid. Ich habe einen großen Fehler gemacht und werde so was nie wieder tun“, sagte der 31-Jährige, der in Sträflingskleidung aus der Justizvollzugsanstalt Koblenz gebracht wurde, über einen Dolmetscher.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden