Gemeinde durfte für den Austausch von Leuchten Geld von Anwohnern verlangen
Gericht entscheidet im Lampenstreit: Kirburger muss seinen Ausbaubeitrag zahlen
In der Waldstraße in Kirburg erleuchten bei Dunkelheit LED-Straßenlaternen Wege und Straßen. 2016 entschied der Gemeinderat, die Leuchtköpfe austauschen zu lassen. Aber müssen dafür die Anlieger zahlen? Die Frage beschäftigte auch das Verwaltungsgericht Koblenz. Foto: Röder-Moldenhauer
Röder-Moldenhau

Westerwaldkreis. Werner Kment aus Kirburg ist mit seiner Klage wegen eines Ausbaubeitrags vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht gescheitert. Kment wehrte sich dagegen, dass die Ortsgemeinde 2016 einen Ausbaubeitrag erhoben hatte, um einen Teil der Kosten für die Erneuerung der Leuchten in der Straße vor Kments Grundstück zu erneuern.

Doch die Klage hatte keinen Erfolg. Wie das Gericht jetzt mitteilte, hält es der Richter durchaus für zulässig, dass die Verwaltung Geld von den Anliegern einforderte, um einen Teil der Kosten für die neuen LED-Leuchten samt Kabeln zu finanzieren, die die 40 Jahre alten Quecksilberdampflampen ersetzen.

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