Westerwald
Drei Gutachten bestätigen: Der erschossene Wolf war ein Wolf
Nach Meinung des BUND hat der mutmaßliche Schütze gegen die Waidgerechtigkeit des Bundesjagdgesetzes verstoßen. Denn darunter falle das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe eines Schusses.
BUND

Westerwald - Drei Gutachten belegen, was die Verteidigung im Verfahren gegen den 71-jährigen Mann aus Nordrhein-Westfalen, der im April den Westerwälder Wolf erschossen hat, in Frage gestellt hat: Bei dem erschossenen Tier soll es sich zweifelsfrei um einen Wolf gehandelt haben, der unter Naturschutz steht. Der Verteidiger hatte am Ende des ersten Prozesstages weitere Gutachten beantragt, weil nur das Gutachten des Senckenberg-Institutes Frankfurt aktenkundig war.

Aktualisiert am 25. März 2013 15:40 Uhr
Westerwald – Drei Gutachten belegen, was die Verteidigung im Verfahren gegen den 71-jährigen Mann aus Nordrhein-Westfalen, der im April den Westerwälder Wolf erschossen hat, in Frage gestellt hat: Bei dem erschossenen Tier soll es sich zweifelsfrei um einen Wolf gehandelt haben, der unter Naturschutz steht.

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