Sie waren ineinander verliebt und sie hatten miteinander Geschlechtsverkehr, doch das Mädchen war erst 13 und der Mann bereits 21 Jahre alt – und das macht die Sache zu einer schweren Straftat. Der junge Mann aus dem unteren Westerwald musste sich deshalb nun vor dem Schöffengericht in Montabaur verantworten. Zwei Jahre auf Bewährung für den sexuellen Missbrauch eines Kindes lautete am Ende das Urteil.
Lesezeit: 2 Minuten
Montabaur - Sie waren ineinander verliebt und sie hatten miteinander Geschlechtsverkehr, doch das Mädchen war erst 13 und der Mann bereits 21 Jahre alt - und das macht die Sache zu einer schweren Straftat. Der junge Mann aus dem unteren Westerwald musste sich deshalb nun vor dem Schöffengericht in Montabaur ...
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