Was so schwierig ist an den Besitzverhältnissen, erklärt die VG Verwaltung Loreley:
Das Grundstück des gesamten Areals gehört der WSV, die seinerzeit einen Vertrag mit Rhenus Logistics mit dem Inhalt geschlossen hat, dass das Unternehmen nach Schließung des Güterumschlagplatzes die dortigen Aufbauten zurückbauen muss. Das ist bis heute nicht erfolgt.
Zwischenzeitlich hat die GDKE jedoch erklärt, dass aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes das Areal in Gänze so als Industriedenkmal erhalten bleiben muss und ansehnlich hergerichtet werden sollte, zeigt sich aber offen für mögliche Folgenutzungen, die den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung tragen. Die gleiche Auffassung vertritt die Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde.
Der vor geraumer Zeit sanierte und im Buga-Design gestaltete Häusener Kran mitsamt den Baggerschaufeln befindet sich aktuell noch im Eigentum der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz. Sobald jedoch alle Fragestellungen geklärt sind, geht das Eigentum auf die Buga GmbH über.
Die Stadt St. Goarshausen ist Vermieter der auf dem Gelände befindlichen Garagen, und ihr wäre eine Aufwertung des Stadtbildes an dieser Stelle wichtig, jedoch ist die Stadt aus mehreren Gründen derzeit nicht in der Lage, die Entwicklung selbst in die Hand zu nehmen: Einerseits darf die Stadt nur Geld in Flächen investieren, die sich in ihrem Eigentum befinden oder über die sie mindestens 25 Jahre Verfügungsgewalt besitzt.
Denn die Stadt würde zur Entwicklung – sollte sie finanziell überhaupt eine Genehmigung von der Kommunalaufsicht dafür erhalten – Zuwendungen von Land oder Bund benötigen, an die in der Regel eine 25-jährige Mittelbindungsfrist geknüpft ist. Die WSV ist derzeit jedoch wegen des Nichtvollzugs des Rückbaus durch Rhenus als Geländeeigentümer einerseits und selbst gesteckter Ziele andererseits – die anstehende Rheinvertiefung – ebenfalls nicht in der Lage zu handeln oder gar das Gelände zu veräußern.
Die SGD Nord – Initiative Baukultur – verweist auf Ergebnisse eines Workshops aller Beteiligten unter Einbindung von Bürgern aus dem Jahr 2018 und würde diese gerne nicht nur auf dem Krangelände allein, sondern gleich bis zum Parkplatz am Fuße der Loreley umsetzen.
Letztlich ist die angedachte Streckenführung des entlang der Bundesstraße 42 noch zu bauenden Radweges noch mit dem Landesbetrieb Mobilität zu klären.