Straßenschäden und ungewolltes Halteverbot – Das sagt der LBM
„Die Bürgermeister, die von der offiziellen Umleitung betroffen sind, sollen sich an die Straßenmeisterei in Bogel wenden und sagen, wo sie Schäden durch den Umleitungsverkehr sehen“, sagt Kai Mifka, stellvertretender Leiter des LBM Diez. Für Schäden, die dadurch entstanden sind, komme das Land für die Reparaturen auf – auch an den Gehsteigen. Einen Anhaltspunkt, wie die Straßen vor der Umleitung aussahen, liefere die regelmäßig Zustandserfassung der Landesstraßen, bei der auch Bilder gemacht werden.
Zudem habe die Straßenmeisterei durch ihre Streckenkontrollen einen Überblick über den Zustand der Straßen. Schlaglöcher, die dringend noch vor dem Winter geflickt werden müssten, könne die Meisterei selbst zumachen. Ansonsten könnten Sanierungsmaßnahmen über das Kleinflächenprogramm abgedeckt werden, für das ein jährliches Budget bereitstehe. „Die Straßenmeisterei wird sich diese Strecke genauer anschauen und entscheiden“, so Mifka. Für die Schäden, die auf nicht offiziellen Umleitungsstrecken entstanden sind, könnten allerdings keine Kosten übernommen werden. Wenn nötig, müssten die Straßen in das entsprechende Bauprogramm aufgenommen werden – Kreisstraßen folglich in das des Kreises.
Und noch etwas hätte der stellvertretende Behördenleiter gern erklärt: Das kritisierte, temporäre Halteverbot in der Mühlbachstraße in Marienfels sei nach einer Verkehrsschau durch die Verbandsgemeinde und die Straßenmeisterei aufgestellt worden. „Es sollte zur Risikominimierung dienen“, so Mifka. So sollten Auffahrunfälle mit parkenden Autos verhindert werden sowie das Überfahren von Gehsteigen. Denn dorthin wären Fahrer vielleicht ausgewichen, wenn es durch parkende Fahrzeuge eng geworden wäre. Da aber der Umleitungsverkehr an dieser Stelle nicht so stark war, wie erwartet, sei das Halteverbot wieder abgebaut worden, so Mifka. csa