Robert Eller und Uwe Vogel stellen ihr Konzept für die geplante Jugendhilfeeinrichtung in St. Goarshausen auf der Heide vor:
„Unsere Einrichtung, die Zukunft Jugendhilfe ZJ GmbH, ist eine moderne und innovative Jugendhilfeeinrichtung, die von uns Geschäftsführern Robert Eller und Uwe Vogel gegründet wurde. Da wir beide aus dem sozialen Bereich kommen und diesen auch als unsere Berufung ansehen, haben wir mit der Gründung unserer Jugendhilfeeinrichtung das Ziel gesetzt, Kindern und Jugendlichen zu helfen, die besonders schwere Schicksalsschläge in jungen Jahre erleiden mussten.
Da wir den Kindern und Jugendlichen ein stabiles und ruhiges Umfeld mit gefestigten Beziehungsstrukturen schaffen möchten, sind uns hier besonders unsere Aufnahmekriterien, sowohl für das Personal als auch für die Kinder, sehr wichtig. Wir möchten Kindern und Jugendlichen, die beispielsweise leider schon sehr früh Waisen geworden sind oder aufgrund schlimmer Vorfälle momentan nicht mehr in ihren Familien leben können, einen Ort schaffen, an dem sie sich geborgen und willkommen fühlen.
Uns ist hierbei besonders wichtig, dass sie sich in die Gemeinde St. Goarshausen und unser Haus integrieren und eine stabile Struktur bei uns erleben können. Aus diesem Grund haben wir auch die Maximalanzahl unserer Plätze auf zehn Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren begrenzt. Darüber hinaus ist es unser Anliegen, die Kinder auch durch Vereinsmitgliedschaften in ortsansässigen Vereinen im sozialen Gefüge von St. Goarshausen zu verankern.
Um solch ein Vorhaben erfolgreich zu gestalten, haben wir uns auch dazu entschieden, mehr Personal einzusetzen, als gesetzlich erforderlich wäre. Dieses Personal ist bestens pädagogisch geschult und betreut die Kinder und Jugendlichen rund um die Uhr.
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass wir keine Einrichtung für schwer erziehbare Jugendliche gründen. Auch haben wir, wie in unserer Konzeption nachzulesen ist, klare Aufnahme- und Ausschlusskriterien – wie zum Beispiel Gewaltbereitschaft, Missbrauch von Betäubungsmitteln oder psychische Erkrankungen.
Des Weiteren arbeiten wir auf Basis der Freiwilligkeit. Kinder und Jugendliche können nur nach Zustimmung des Erziehungsberechtigten, des Kindes und unserer eigenen Zustimmung bei uns aufgenommen werden. Hiermit möchten wir gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen auch in unsere Einrichtung und zu den bereits bei uns lebenden Kindern und Jugendlichen passen.“