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Limburg-Weilburg

Im Notfall häufig auf sich gestellt: Wird Teil der Helfer bei Einsätzen benachteiligt?

Von Rolf Goeckel
Täglich gab es eine Lagebesprechung in der Mehrzweckhalle Oberzeuzheim.  Foto: Klaus-Dieter Häring
Täglich gab es eine Lagebesprechung in der Mehrzweckhalle Oberzeuzheim. Foto: Klaus-Dieter Häring

Wenn sie gebraucht werden, sind sie zur Stelle. Und unverzichtbar sind sie auch. Egal, ob tagsüber oder in der Nacht sind sie im Einsatz, manchmal auch über mehrere Tage hinweg, so wie kürzlich während des Gasalarms in Niederzeuzheim.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Rede ist von den Helfern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und den Maltesern, den sogenannten „weißen Einheiten“. Menschen mussten untergebracht, Einsatzkräfte und evakuierte Hausbewohner mit Essen versorgt werden. Sie machten Livebilder mit der Drohnenstaffel und suchten nach Verschütteten mit der Wärmebildkamera. Auch im Rettungsdienst wurden sie gebraucht – und ...
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Der „Aufgabenträger“ zahlt

Ehrenamtliche Feuerwehrleute und alle Helfer im Katastrophenschutz fallen laut Kreisverwaltung gleichermaßen unter die Regelungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Demnach gelte, dass weiter gewährtes Arbeitsentgelt vom jeweiligen Aufgabenträger beziehungsweise den Trägern der Einheit oder Einrichtung, der die Helferinnen und Helfer angehören, zu erstatten seien. Aufgabenträger der Feuerwehren sind die Kommunen.

Personen, die nicht Beschäftigte sind, erhielten laut Gesetz einen pauschalierten Betrag.
Rhein-Lahn-Zeitung
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