DNA-Datenbank: Teuer und keine Rechtsgrundlage
Zur Einrichtung einer verbindlichen DNA-Datenbank für Hunde fehlt in Rheinland-Pfalz die Rechtsgrundlage, wie der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund (GStB) unserer Zeitung erklärt. Wenn, dann könnte eine solche Datenbank nur auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Dem GStB ist keine Kommune in Rheinland-Pfalz bekannt, die eine solche Datenbank führt.
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) weiß von keinem Beispiel in der Bundesrepublik. Er sagt, das Verfahren sei aufwendig und teuer, „da zum einen die Datenbank erstellt werden müsste und die Tiere registriert werden müssten. Dazu kommen die Kosten, die jeweils für die Tests anfallen würden“. Und weiter: „Aufgrund des Aufwandes und der rechtlich schwierigen Situation haben die Städte und Gemeinden, die die Einführung geprüft haben, am Ende jeweils davon abgesehen. DNA-Verfahren kommen jedoch im Einzelfall bei zivilrechtlichen Streitereien durchaus als Beweismittel zum Einsatz.“ csa