Hier gilt das Waffenverbot

Die Waffenverbotszone umfasst das Gelände des Bahnhofs mit allen Bahnsteigen, den Bahnhofsplatz mit dem Verkehrskreisel am Kreuzungspunkt mit der Weiersteinstraße und der Schiede, die obere Bahnhofsstraße (zwischen Schiede und Neumarkt), die Werner-Senger -Straße (zwischen Graupfortstraße und der Einmündung der oberen Bahnhofstraße), die Graupfortstraße (von der Schiede bis zum Zugangsbereich der Marienschule), den ZOB Nord einschließlich des darüber befindlichen Parkhauses, die Fußgängerunterführung vom Bahnhofsplatz zum ZOB Süd sowie dessen Verkehrsflächen.

Anzeige
red