Bei dem Weg zwischen den Grundstücken der Wilhelm-Nesen-Straße und dem geplanten Neubaugebiet „Hasenläufer II“ handelt es sich um einen Wirtschaftsweg. Das bestätigt die Verbandsgemeindeverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung. „Wirtschaftswege sind nicht dazu da, dass sie von der Allgemeinheit befahren werden“, heißt es aus der Verwaltung.
Das ist auch in der Satzung über die Benutzung von Feld- und Waldwegen der Stadt Nastätten so geregelt. Dort steht, die Wege „dienen vorrangig der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke“. Auch Fußgänger dürfen auf den Wirtschaftswegen unterwegs sein. Doch eine Nutzung darüber hinaus, „insbesondere um mit Fahrzeugen zu Wochenendhäusern, Jagdhütten, gewerblich genutzten Kiesgruben, Sandgruben (...) und ähnlichen Vorhaben zu gelangen, ist nur mit Erlaubnis der Stadt zulässig“.
Das bedeutet, dass die Anwohner der Wilhelm-Nesen-Straße den betreffenden Weg gar nicht befahren dürfen, um etwa ihre Gartenabfälle darüber abzutransportieren. Außer sie hätten eine Vereinbarung mit der Stadt darüber getroffen. Eine solche existiert nach Auskunft des Stadtbürgermeisters aber nicht. Somit begehen die Anlieger nach Paragraf 9 der Feld- und Waldwege-Satzung der Stadt Nastätten eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße verhängt werden kann. Die Satzung kann online über die Seite der Verbandsgemeinde Nastätten abgerufen werden: www.ku-rz.de/satzung csa