Gericht verpflichtet zu Auskünften - Berufung möglich
Gericht verpflichtet zu Auskünften: Pächterin der Loreleybühne muss Einnahmen offenlegen
Die Loreleybühne.
picture alliance/dpa

Neues im seit Jahren tobenden Streit um die Loreleybühne: Am Donnerstag hat das Landgericht Koblenz die Loreley Venue Management GmbH, Pächterin der berühmten Freilichtbühne hoch über St. Goarshausen, dazu verurteilt, Teileinnahmen aus den vergangenen Jahren offenzulegen.

Aktualisiert am 01. Dezember 2023 19:44 Uhr
„Die Beklagte ist zu umfangreichen Auskünften verpflichtet worden“, bestätigt ein Sprecher des Gerichts entsprechende Informationen unserer Zeitung. Die Beklagte kann dagegen in Berufung vor das Oberlandesgericht ziehen. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein sogenanntes Stufenverfahren: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann die Stadt St.

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