Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen und wie Handwerker davor geschützt sind. Die bisherige Fassung will des Bundesarbeitsministerium jedoch aktualisieren, ein entsprechender Referentenentwurf liegt seit geraumer Zeit vor und wird seitdem heftig diskutiert. Denn darin geht es nicht nur um verbesserte Schutzmaßnahmen für Arbeiter, eine der wichtigsten Änderungen der Novelle sieht außerdem künftig Informations- und Mitwirkungspflichten des „Veranlassers“ von Bautätigkeiten vor. Dies bedeutet, dass der Bauherr oder der Auftraggeber ermitteln muss, ob in dem jeweiligen Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe vorhanden sind. Das geschieht in der Regel durch eine Beprobung, die vor Beginn einer Baumaßnahme durchgeführt werden müsste. Mit diesen soll geprüft werden, ob in früheren Jahren asbesthaltige Materialen verwendet wurden.
Laut Referentenentwurf würde dies für alle Häuser gelten, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden – also 9,5 Millionen bundesweit, rund 611.000 in Rheinland-Pfalz und etwa knapp die Hälfte aller Wohnhäuser im Rhein-Lahn-Kreis. Sie alle wären dann Verdachtsfälle. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt das Bundesarbeitsministerium zum aktuellen Stand: „Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung, die abzuwarten bleibt.“
Kritiker warnen, dass mit dem Vorhaben der Regierung auf Eigentümer eine massive Kostenwelle zukomme, Sanierungen, auch die nach dem neuen Heiz-Gesetz, würden erheblich erschwert und verteuert. Auf einer Bauministerkonferenz haben die Länder bereits massive Kritik an dem Vorhaben geäußert.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, sagt, dass es aus Sicht des Verbandes richtig sei, die Arbeiter, die nunmehr durch die Baustoffe gefährdet seien, zu schützen. Aber: „Wir halten es für falsch, dass Immobilieneigentümer, die die eigentlichen Geschädigten der Verwendung dieser Baumaterialien sind, nun diejenigen sein sollen, die die Kosten für Untersuchungen übernehmen müssen.“ Die Materialien seien ohne Wissen der Immobilieneigentümer verbaut worden, kein Eigentümer hätte solchen Baustoffen zugestimmt. Der Verband fordert daher einen Entschädigungsfonds der Baustoffhersteller, die diese Baustoffe in Umlauf gebracht haben. Andere Kritiker wie NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) warnen, dass letztlich auch die Mieter an den entstehenden Kosten beteiligt werden würden. ms