Beim E-Rezept hakt es noch kräftig an der Technik.Foto: Uli Pohl
Seit 1. Januar löst das E-Rezept für gesetzlich Versicherte das klassische rosa Rezept ab. Das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente gibt es entweder ausgedruckt auf Papier mit einem Rezeptcode, per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und per Rezept-App auf dem Smartphone. Es soll den Ablauf von der Rezeptausstellung in der Arztpraxis über die Medikamentenabgabe in der Apotheke bis hin zur Abrechnung mit der Krankenkasse komfortabler machen. Ist das tatsächlich der Fall? Oder gibt es mehr Probleme als Erleichterung?
Lesezeit: 4 Minuten
Unsere Zeitung sprach mit Ärzten und Apothekern aus dem Rhein-Lahn-Kreis über die ersten Erfahrungen im Umgang mit dem E-Rezept.
„Die elektronische Gesundheitskarte wird unter den Varianten am häufigsten genutzt, bei uns sind es rund 95 Prozent der Verordnungen“, hebt Dr. Philipp Hoffmann, Betreiber der Dr.-Hoffmann-Apotheken im Raum Diez-Aar-Limburg, hervor. „Auf der ...
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Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig alle weiteren Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Versicherte haben zum Beispiel ab dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit, Betäubungsmittel mit dem E-Rezept einzulösen.
Für Heilmittel wird dies ab 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab 1. Juli 2027 möglich sein. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben. Das teilt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite mit. red