Plus
Aar-Einrich

Empfehlung laut Schulentwicklungsplan: Neue Mensa für Grundschule im Einrich notwendig

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt ab 2026 zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab 2029 hat jedes Grundschulkind einen Anspruch. Das zwingt die Schulträger zum Handeln, so wie in der Grundschule im Einrich.  Foto: Archiv Uli Pohl
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt ab 2026 zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab 2029 hat jedes Grundschulkind einen Anspruch. Das zwingt die Schulträger zum Handeln, so wie in der Grundschule im Einrich. Foto: Archiv Uli Pohl

„Es wird ein weiter und teurer Weg.“ So kommentierte Marcel Willig, Erster Beigeordneter der VG Aar-Einrich, den soeben gefassten Beschluss zum neuen Schulentwicklungskonzept für die Grundschulen. Hintergrund ist eine Neufassung des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz. Eine der Neuregelungen sieht vor, dass auch Verbandsgemeinden für ihre Grundschulen einen Schulentwicklungsplan erstellen müssen. Und der brachte einige Neuerungen hervor.

Lesezeit: 2 Minuten
Dieser Schulentwicklungsplan wurde am Montagabend in der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates in der ablaufenden Legislatur vom beauftragten Büro vorgestellt und nach kurzer Aussprache einstimmig beschlossen. Marcel Willig leitete die Sitzung in Vertretung des erkrankten VG-Bürgermeisters Lars Denninghoff. Willig bedankte sich bei allen Ratsmitgliedern für die Arbeit in der ersten Amtszeit des ...