Alle Leistungen per E-Rezept
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Für Heilmittel wird dies ab 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab 1. Juli 2027 möglich sein. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben. Das teilt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite mit. red