79-Jähriger mit Schwerbehinderung unterliegt - Eigentümergemeinschaft klagte gegen Provisorium für barrierefreien Zugang zum Haus: Karl-Heinz Matten ist schwerbehindert: Warum er die Rampe vor seinem Wohnhaus in Nassau trotzdem entfernen muss
79-Jähriger mit Schwerbehinderung unterliegt - Eigentümergemeinschaft klagte gegen Provisorium für barrierefreien Zugang zum Haus
Karl-Heinz Matten ist schwerbehindert: Warum er die Rampe vor seinem Wohnhaus in Nassau trotzdem entfernen muss
Karl-Heinz Matten steht vor dem Haus im Nassauer Mühlbachtal, in dem er eine Eigentumswohnung besitzt. Die Stufen vor dem Haus sind für den schwerbehinderten Mann eine große Hürde. Eine provisorische Rampe, die er anfertigen ließ, musste er nach einem Urteil des Diezer Amtsgerichts wieder entfernen. Carlo Rosenkranz
Nassau. Rückschlag für den Schwerbehinderten Karl-Heinz Matten: Die provisorische Rampe, die ihm den Zugang zum Haus erleichtert, muss weg. Das hat das Diezer Amtsgericht aufgrund einer Klage der Hausverwaltung geurteilt.
Mit dem Urteil endet für den 79-Jährigen ein lange währender Streit um einen barrierefreien Zugang zu einem Mehrparteienhaus in Bergnassau-Scheuern. Darin besitzt Matten zwei Eigentumswohnungen. In einer davon lebt er mit seiner 82 Jahre alten Ehefrau.