Seit wenigen Tagen kann sie jeder abrufen – die aktuellen Bodenrichtwerte, die bislang in erster Linie potenziellen Verkäufern und Käufern einen Anhaltspunkt gegeben haben, wie viel Grund und Boden in einer bestimmten Zone wert ist. Doch diesmal dürften die vom Gutachterausschuss ermittelten Preise je Quadratmeter für deutlich mehr Menschen von Interesse sein.
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Denn der Gesetzgeber hat sich – auf richterliche Anordnung – bei der Reform der Grundsteuer vom Einheitswert als Berechnungsgrundlage verabschiedet und eben den Bodenrichtwert als ein Kriterium für eine Neuberechnung festgelegt. Einer Regelung, der auch das Land Rheinland-Pfalz folgt.