Eine Kernfrage der aktuellen Diskussion in der Bürgerschaft lautet, wie es dazu kommen konnte, dass das inzwischen kollabierte Linienbündel Hunsrückhöhenstraße Süd an die Bietergemeinschaft aus der VBN Nagoldtal/Dein Bus vergeben werden konnte. Denn beide Unternehmen sind inzwischen in Insolvenzverfahren, die Rexer-Gruppe als Mutter der VBN Nagoldtal beantragte am 9. Juli Insolvenz, die DeinBus GmbH am 12. August. Dazu haben wir den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM), der die Ausschreibung und das Vergabeverfahren für den Rhein-Hunsrück-Kreis betreute, befragt:
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) war als Konzessionsgeber offensichtlich erst nach der Unterschrift des Verkehrsvertrages in das Vergabeverfahren eingebunden. Wer hat den laut Informationsbroschüre zum ÖPNV Nord Konzept maßgeblichen Kriterienkatalog vor der Vertragsunterzeichnung wann geprüft?
Der Kriterienkatalog wurde vom zuständigen Aufgabenträger für den ÖPNV, dem Rhein-Hunsrück-Kreis, in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz und uns, der VRM GmbH, erstellt und anschließend in den politischen Gremien beschlossen. Insofern war hier keine weitere Prüfung der Kriterien erforderlich.
Welche Kriterien gaben den Ausschlag für einen Vertrag mit der Bietergemeinschaft VBN Nagoldtal/Dein Bus?
Die Bietergemeinschaft hat das wirtschaftlich günstigste Angebot für die ausgeschriebene Leistung abgegeben.
War die Bietergemeinschaft der „bessere“ Bewerber, wie es die Vergabemodalitäten laut Informationsbroschüre vorsehen, oder der günstigste Anbieter?
Alle Anbieter haben die im Rahmen dieser gemeinwirtschaftlichen Ausschreibung die Angebotskriterien erfüllt, die Bietergemeinschaft war hierbei der günstigste Anbieter.
Wann wurde dem VRM der Insolvenzantrag der Rexer-Gruppe bzw. VBN Nagoldtal erstmals bekannt?
Mitte Juli wurde der vorläufige Insolvenzantrag der Rexer-Gruppe bekannt, der andere Teil der Bietergemeinschaft, DeinBus, hat jedoch die gesamte Geschäftstätigkeit bei dem Linienbündel übernommen. Am 9. August, 20 Uhr, also bereits nach Start des Bündels, hat die DeinBus GmbH dann ihrerseits über die Einreichung eines vorläufigen Insolvenzantrages informiert. Etwaige Rechtsansprüche aus Verträgen erlöschen im Übrigen nicht mit der Beantragung einer vorläufigen Insolvenz. Vielmehr tritt dann ein Insolvenzverwalter in bestehende Rechte und Pflichten ein.
Die Fragen stellte Volker Boch