Wenn die Reaktionen ruhig ausfallen, sind die Geräusche hinter den Kulissen häufig eher laut. Ein bisschen scheint es sich auch beim Urteil des Oberverwaltungsgerichts so zu verhalten. Dies wird insgesamt extrem zurückhaltend kommentiert, obwohl fest steht, dass dieser Richterspruch die Sichtachsenstudie und damit ein Veto zu so manchem Windkraftprojekt entlang der Mittelrheinhänge heftig wackeln lässt. Das Kulturministerium spricht von einer Einzelfallentscheidung, aber das Urteil ist deutlich mehr. Denn weitere Einzelfälle könnten bald folgen.
Es wäre durchaus zu diskutieren, weshalb Gerichte ohne die Anhörung von externen Fachgutachtern aufwendige Studien von Fachbüros inhaltlich bewerten und aufgrund einer eigenen Ortsbegehung zur Erkenntnis kommen, dass die Gutachter unzutreffende Einschätzungen vorgenommen haben. Nur zur Verdeutlichung: Juristen sind in aller Regel keine Planungsingenieure. Die „Bewertung“ der Sichtachsenstudie beim „Einzelfall“ Weiler durch die Richter des OVG wirkt bisweilen allerdings durchaus wie ein Zerpflücken der Erkenntnisse der Fachgutachter.
Da es sich beim OVG-Urteil um einen letztinstanzlichen Richterspruch handelt, dürften solche Fragen aber nicht mehr gestellt werden. Vielmehr scheinen die maßgeblichen Behörden angesichts des Urteils sehr genau und überlegt abzuwägen, welche Schritte gemacht werden können. Und bis dahin herrscht: absolute äußerliche Ruhe.