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St. Goar

St. Goarer Eigentümer werden nicht zur Kasse gebeten: Sanierung steigert Bodenwert nicht

Von Denise Bergfeld
Rheinbalkon, Goar- und Rathausplatz, Parkplätze an der B 9 und in der Rheinstraße: In der St. Goarer Kernstadt wurden zahlreiche Baumaßnahmen mit Steuergeldern aus der Städtebauförderung bezuschusst. Ist die Maßnahme abgeschlossen, können auch die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zur Kasse gebeten werden. In St. Goar hat sich das nach einer gutachterlichen Stellungnahme nun erübrigt. Foto: Archiv/Thomas Torkler
Rheinbalkon, Goar- und Rathausplatz, Parkplätze an der B 9 und in der Rheinstraße: In der St. Goarer Kernstadt wurden zahlreiche Baumaßnahmen mit Steuergeldern aus der Städtebauförderung bezuschusst. Ist die Maßnahme abgeschlossen, können auch die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zur Kasse gebeten werden. In St. Goar hat sich das nach einer gutachterlichen Stellungnahme nun erübrigt. Foto: Archiv/Thomas Torkler

Grundstückseigentümer in St. Goar können aufatmen: Wer im Gebiet der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Kernstadt St. Goar“ Grund und Boden besitzt, wird nicht zur Kasse gebeten werden und muss für das Aufhübschen des Wohnorts nicht zahlen.

Lesezeit: 4 Minuten
Die Stadtsanierung hat am Ende keinen flächendeckenden Sanierungsvorteil und keine nennenswerten Steigerungen des Bodenwerts erbracht. Zu diesem Schluss kommt eine gutachterliche Stellungnahme des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Vermessungs- und Katasteramts Osteifel-Hunsrück. Nach mehr als 20 Jahren hatte die Stadt St. Goar das Kapitel städtebauliche Sanierung in der Kernstadt im Jahr 2021 ...