Simmern

Simmern darf Mietvertrag mit AfD nicht kündigen: Ratsbeschluss zu Recht aufgehoben

Die AfD hat die Hunsrückhalle in Simmern für eine Veranstaltung im Sommer gemietet. Dies aber gefällt vielen nicht.
Die AfD hat die Hunsrückhalle in Simmern für eine Veranstaltung im Sommer gemietet. Dies aber gefällt vielen nicht. Foto: Thomas Torkler

Der mit der AfD geschlossene Vertrag zur Vermietung der Hunsrückhalle in Simmern darf nicht gekündigt werden. Die Kommunalaufsicht hat die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses der Stadt Simmern zum SPD-Antrag vom 13. März bestätigt.

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Die Aussetzung dieses Beschlusses durch Stadtbürgermeister Andreas Nikolay war somit rechtmäßig. Folglich kann der Beschluss – sprich: die Kündigung – nicht ausgeführt werden. Dies hat Nikolay auf Anfrage unserer Zeitung am Mittwochmorgen – im Vorfeld der Stadtratssitzung am Abend – mitgeteilt. Das Gremium müsse nun entscheiden, ob es die Entscheidung der Kommunalaufsicht akzeptiert oder dagegen klagt.

Klagegegner wäre das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landrat. Nikolay betonte zudem, dass die Thematik wie schon in der jüngsten Ratssitzung erneut im nicht öffentlichen Sitzungsteil behandelt werden müsse. „Würde es öffentlich behandelt, wäre es ein Formfehler“, erklärte der Stadtbürgermeister. Andreas Nitsch